AGB
Freund Software & Web Inh. Jannik Freund · Stand 1. Oktober 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von VereinsContent, einem Angebot von Freund Software & Web Inh. Jannik Freund.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform Vereinscontent.de bzw. der zugehörigen App-Funktionen (Spieltagsgrafiken, Liveticker-Hilfen, Sponsorenflächen, Einrichtung, Support und optionale Zusatzleistungen wie Mediapaket) zwischen dem Auftragnehmer Freund Software & Web Inh. Jannik Freund („wir“) und dem jeweiligen Verein bzw. der für den Verein handelnden Person („Kunde“, „ihr“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.
(3) Die Leistungen richten sich an Vereine und unternehmerisch handelnde Stellen. Soweit ausnahmsweise Verbraucherschutzrecht eingreift, bleiben zwingende Vorschriften unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Vertragsangebot über den bereitgestellten Signaturprozess verbindlich bestätigt (digitale Unterschrift bzw. gleichwertige Bestätigung), die AGB und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt.
(2) Mit der Bestätigung versichert die unterzeichnende Person, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein. Fehlt die Vertretungsmacht, haftet die unterzeichnende Person für hieraus entstehende Schäden.
(3) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem unterzeichneten Vertrag (Paket, Teams, Preise, Laufzeit/Kündigungsrhythmus) sowie aus diesen AGB. Individuelle Abreden im Vertrag gehen bei Widerspruch den AGB vor.
§ 3 Leistungen
(1) Wir stellen die im Vertrag beschriebenen Funktionen bereit, insbesondere Vorlagen und Tools zur Erstellung von Spieltagsgrafiken und zugehörigen Inhalten im Vereinsdesign sowie den vereinbarten Zugang für berechtigte Nutzer.
(2) Die einmalige Einrichtung umfasst die im Vertrag vorgesehene Grundkonfiguration auf Basis der vom Kunden gelieferten Materialien (z. B. Wappen, Farben, Kader, Trainer, Spielplan, Sponsorlogos). Lieferzeiten sind Richtwerte; Verzögerungen wegen unvollständiger Kundendaten hat der Kunde zu vertreten.
(3) Der Liveticker und der konkrete Funktionsumfang können je nach Paket (z. B. Senioren-/Jugendteam) abweichen. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Vertrag.
(4) Optionale Zusatzleistungen (z. B. Mediapaket inkl. Anfahrt/Fotos vor Ort) werden nur erbracht, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind.
(5) Wir sind berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Sicherheitsupdates einzuspielen und Funktionen anzupassen, soweit der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt. Vorübergehende Einschränkungen wegen Wartung oder höherer Gewalt sind möglich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde liefert vollständige und richtige Daten und hält Zugangsdaten geheim. Nutzerkonten sind personenbezogen bzw. vereinsbezogen zu verwenden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle hochgeladenen und freigegebenen Inhalte (Bilder, Logos, Texte, Marken, Personenabbildungen) frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen und dass erforderliche Einwilligungen vorliegen, insbesondere bei abgebildeten Personen und Minderjährigen.
(3) Inhalte dürfen nur für eigene Vereinszwecke im Rahmen der Plattform und der vereinbarten Kanäle genutzt werden. Missbräuchliche Nutzung, Manipulation von Zahlungen oder Angriffe auf die Systeme sind untersagt.
(4) Der Kunde bleibt für seine öffentlichen Posts, Sponsorenversprechen und vereinsinternen Absprachen selbst verantwortlich.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) An der Plattform, den Vorlagen, Softwarebestandteilen und unserem Know-how verbleiben alle Rechte bei uns bzw. unseren Lizenzgebern.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die erzeugten Grafiken und Outputs für die Kommunikation des eigenen Vereins zu nutzen.
(3) Sponsorlogos und Vereinsmarken bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber; wir nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
§ 6 Vergütung, Abrechnung, SEPA
(1) Es gelten die im Vertrag genannten Entgelte (z. B. monatliche oder jährliche Teampreise, Einrichtungsgebühr, optionales Mediapaket/Fahrtkosten).
(2) Die Beträge verstehen sich derzeit ohne Umsatzsteuer, weil wir die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwenden. Entfällt diese Regelung künftig, dürfen wir ab dem Zeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich berechnen.
(3) Die laufende Vergütung wird nach Vertragsschluss gemäß dem vereinbarten Rhythmus fällig. Die erste Abbuchung bzw. Zahlung erfolgt nach Einrichtung des SEPA-Mandats bzw. über den angebundenen Zahlungsdienstleister (Stripe), soweit im Prozess vorgesehen.
(4) Die einmalige Einrichtungsgebühr bleibt geschuldet, sobald wir mit der Einrichtung begonnen oder sie erbracht haben, auch wenn der Kunde später kündigt.
(5) Bei Zahlungsverzug können wir nach Hinweis den Zugang einschränken oder sperren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit bzw. in dem im Vertrag genannten Rhythmus und ist, je nach Vereinbarung, zum Monatsende oder zum Jahresende kündbar.
(2) Die Kündigung soll in Textform (E-Mail genügt) an uns erfolgen; zusätzlich können wir einen Kündigungs- oder Portalweg in der App anbieten.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, Missbrauch der Plattform oder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung, soweit eine Fristsetzung nicht entbehrlich ist.
(4) Nach wirksamer Kündigung endet der Zugang zum Periodenende, soweit nicht anders vereinbart. Exportfähige Inhalte sollte der Kunde rechtzeitig sichern.
§ 8 Sponsorenfunktionen
(1) Soweit Sponsorenpakete oder Zahlungsschnittstellen genutzt werden, dient VereinsContent der technischen Abwicklung (Anzeige, Checkout, Status). Der Sponsoringvertrag im engeren Sinne kommt zwischen Verein und Sponsor zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Zahlungen können über Stripe erfolgen. Auszahlungen an den Verein (soweit Connect/Payout genutzt wird) richten sich nach dem jeweiligen Onboarding und den Stripe-Bedingungen. Wir können Auszahlungen und Rechnungsstellung organisatorisch begleiten; Verzögerungen bei Banken oder Stripe haben wir nicht zu vertreten, soweit uns kein Verschulden trifft.
(3) Nach erfolgreicher Zahlung eines Sponsors können Logos und Zuordnungen freigeschaltet werden. Offene Forderungen zwischen Verein und Sponsor bleiben deren Angelegenheit.
§ 9 Verfügbarkeit und Support
(1) Wir streben eine hohe Verfügbarkeit an, schulden aber keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit.
(2) Support leisten wir in angemessenem Umfang per E-Mail bzw. über die vereinbarten Kanäle während üblicher Geschäftszeiten.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Datenschutz
(1) Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er in die Plattform einstellt und deren Verwendung er bestimmt (z. B. Spieler- und Teamdaten, Fotos und Sponsorendaten). Er stellt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die nötige Information betroffener Personen und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen sicher.
(3) Soweit wir solche Daten nach Weisung des Kunden verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertrags.
§ 12 Änderungen der AGB
Wir können diese AGB ändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, neue Funktionen, Sicherheitsanforderungen). Über wesentliche Änderungen informieren wir in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen; hierauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum nächsten zulässigen Termin kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.